Balkonkraftwerke

<– Photovoltaik Anlagearten

Dies sind Photovoltaikanlagen mit einem Wechselrichter von bis zu 600 W Leistung. Die Photovoltaikplatten werden üblicherweise an der Aussenseite von Balkonen angebracht; daher auch der umgangssprachliche Name „Balkonkraftwerk“.

Nach Urteilen verschiedener Amtsgerichte haben auch Mieter einen Anspruch an der Energiewende Teil zu haben. Danach würde die Balkonbrüstung zur der gemietete Sache ( die Wohnung ) gehören. Nicht so jedoch bei einer Eigentumswohnanlage. Nach WEG ist geregelt, dass alles was zum äußeren Erscheinungsbild der Wohnanlage gehört, Gemeinschaftseigentum ist. Damit kann die Aussenseite einer Balkonbrüstung nicht zur Mietsache gehören, weil der Eigentümer nicht allein darüber verfügen kann und sie somit auch nicht vermieten kann.

Ein Balkonkraftwerk benötigt daher vor Montage eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaft kann für die Zustimmung weitere Bedingungen festlegen, z.B. Montage durch einen Fachbetrieb oder Nachweis der Meldung an den Netzbetreiber.

Für den Anschluss des Balkonkraftwerkes gibt es 2 Normen die beachtet werden müssen :

VDE 0100-551-1 Verwendung einer Energiesteckdose
VDE V 0628-1 Verwendung von berührungssicheren Steckverbindern

Daneben sind Balkonkraftwerke meist nicht in den Haftpflichtversicherungen eingeschlossen. Da von Ihnen aber eine Gefährdung ausgehen kann, sollte ein Haftpflichtschutz vorab geklärt sein. Herumfliegende Photovoltaikplatten können Schäden am Gebäude oder an Eigentum anderer Wohnungsinhaber verursachen. Durch unsachgemäßen Anschluss oder Betrieb können Kabelbrände entstehen oder Störungen in der Netzversorgung des Stromnetzbetreibers verursacht werden. All diese Risiken sollten in der Haftpflichtversicherung des Wohnungsnutzers abgedeckt werden.

Auch sind in vielen Hausratversicherungen Schäden an den Photovoltaikplatten durch Wetterereignisse ( Sturm, Hagel u.ä ) nicht abgesichert. Hier empfiehlt sich Kontakt mit der eigenen Versicherung aufzunehmen.

–> Steuerpflicht

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