Photovoltaik Anlagearten

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Bis zu einer Anlagengröße von 100 kWp ( kilo Watt peak ) wird die Einspeisevergütung vom örtlichen Netzbetreiber gezahlt. Betreiber von Anlagen mit größerer Leistung müssen Verträge mit Direktvermarktern zur Teilnahme an Strombörsen schliessen.

Einspeiseanlagen

Die erzeugte Energie wird über den Netzanschluß in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Die Betreiber der Anlage ist Umsatzsteuerpflichtig. Die Anlage wird per Definition gewerblich genutzt.

Überschusseinspeisung

Die erzeugte Energie wird zunächst vom Betreiber oder Eigentümer der Anlage selbst genutzt. Wird mehr Energie benötigt, als gerade durch die Anlage erzeugt wird, wird dieser Bedarf aus dem Stromnetz bezogen. Überschüssige Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Die Betreiber der Anlage ist Umsatzsteuerpflichtig. Die Anlage wird per Definition gewerblich genutzt.

Nulleinspeisung

Die Anlage ist mit dem Stromnetz verbunden. Die erzeugte Energie wird von den Eigentümern auschliesslich selbst genutzt. Wird mehr Energie benötigt als erzeugt wird, wird der Bedarf aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Überschüssige Energie wird vernichtet.

Anlage dieser Art werden meist zusammen mit einem Speicher betrieben, in dem die Überschüsse gespeichert werden, um zunächst die Bedarfsspitzen zu bedienen bevor Strom über das Netz bezogen wird.

Die Betreiber der Anlage ist nicht steuerpflichtig. Die Anlage ist privat genutzt.

Inselanlage

Die Anlage ist nicht mit dem Stromnetz verbunden. Ist kein Speicher angeschlossen, kann nur die jeweils momentan erzeugte Energie verbraucht werden. Üblicherweise werden jedoch Energiespeicher bei Lichteinstrahlung gefüllt um dann die Energie in Lichtlosen Zeiten zur Verfügung zu haben.

Die Betreiber der Anlage ist nicht steuerpflichtig. Die Anlage ist privat genutzt.

Mit oder ohne Batteriespeicher

Anlagen mit Nulleinspeisung oder Inselanlagen machen nur Sinn, wenn die tagüber erzeugte Energie temporär gespeichert werden kann und dann über Wechselrichter in Zeiten bereit gestellt wird, in denen kein Strom durch die Photovoltaik Elemente erzeugt wird.

Ein sehr neues Angebot ist ein „Cloud“-Speicher. Hier misst ein Cloudanbieter die eingespeiste Energiemenge und stellt sie dem Betreiber zur Eigennutzung bei Bedarf wieder zur Verfügung.
Mietet man den Cloudspeicher mit einem monatlichen Festbetrag bleiben Nulleinspeisung und Inselanlage steuerfrei.
Erfolgt eine rechnerische Vergütung bei Einspeisung und die abgerufene Energiemenge wird zu einem höheren Preis zur Verfügung gestellt handelt es sich steuerlich um eine Einspeisung in wird steuerpflichtig.

Fallstricke

Werden bei Inselanlagen oder Nulleinspeisung Strom an Nicht-Eigentümer abgegeben, wird die gesamte Strommenge Umsatzsteuerpflichtig und die Anlage wird per Definition zu einer gewerblich betriebenen Anlage.

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