Nutzung des erzeugten Stroms

<– Wartung

Eigenbedarf der Eigentümergemeinschaft

  • Schwimmbad
    • Wasserheizung
    • Wasserumwälzung
    • Chemieanlage
    • Lüftung
    • Beleuchtung
    • Warmwasserboiler der Duschen
  • Gemeinschaftsverbraucher
    • Hausflurbeleuchtung
    • Ventilatoren Zwangsentlüftung
    • Aussenbeleuchtung Parkplätze
    • Wohnungsgänge
    • Aufzug
    • Satellitenfernsehen
  • kritischer Gemeinschaftsverbrauch
    • Kellerräume und Kellergänge ( Vorsicht, da die Keller an dem Allgemeinstrom hängen, ist sicher zu stellen, dass keinerlei Strom – ausser für die Kellerbeleuchtung – durch Dritte entnommen wird )

Abgabe an Dritte innerhalb der Wohnanlage

  • Ladestationen für E-Autos, E-Bikes u.ä.
  • Versorgung von Wohnungen
  • Waschküche ( durch den Münzeinwurf kann ein Stromverkauf unterstellt werden )

Da in diesem Fall entweder Dritte von der Stromabgabe profitieren, oder ein geldwerter Vorteil einzelner Eigentümer gegenüber dem Gemeinschaft entsteht, wird die Photovoltaikanlage steuerpflichtig .

<– Ideen für die WEG Brunnenstr. 26-32

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