Eigenbedarf der Eigentümergemeinschaft
- Schwimmbad
- Wasserheizung
- Wasserumwälzung
- Chemieanlage
- Lüftung
- Beleuchtung
- Warmwasserboiler der Duschen
- Gemeinschaftsverbraucher
- Hausflurbeleuchtung
- Ventilatoren Zwangsentlüftung
- Aussenbeleuchtung Parkplätze
- Wohnungsgänge
- Aufzug
- Satellitenfernsehen
- kritischer Gemeinschaftsverbrauch
- Kellerräume und Kellergänge ( Vorsicht, da die Keller an dem Allgemeinstrom hängen, ist sicher zu stellen, dass keinerlei Strom – ausser für die Kellerbeleuchtung – durch Dritte entnommen wird )
Abgabe an Dritte innerhalb der Wohnanlage
- Ladestationen für E-Autos, E-Bikes u.ä.
- Versorgung von Wohnungen
- Waschküche ( durch den Münzeinwurf kann ein Stromverkauf unterstellt werden )
Da in diesem Fall entweder Dritte von der Stromabgabe profitieren, oder ein geldwerter Vorteil einzelner Eigentümer gegenüber dem Gemeinschaft entsteht, wird die Photovoltaikanlage steuerpflichtig .