Steuerpflicht

<– Balkonkraftwerke

Steuerfrei

Wenn eine PV Anlage zum ausschließlichem Eigenbedarf genutzt wird, dann fallen keine Steuern an.

Die Anlage ist als private Anlage eingestuft.

Steuerpflichtig

In dem Moment, wo Strom an Nicht-Eigentümer abgegeben wird, ist der gesamte erzeugte Strom – also auch der Eingenbedarf – steuerpflichtig.

Die Anlage ist als gewerbliche Anlage eingestuft.

Die Umsatzsteuer berechnet sich dann aus dem Vergleichspreis des lokalen Grundversorgers. Werden für den abgegebenen Strom ein höherer Preis berechnet, dann dient der höhere Preis als Basis für die Steuerberechnung.

–> Einspeisevergütung

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