Einspeisevergütung

<– Steuerpflicht

Nach dem EEG ( erneuerbare Energie Gesetzt ) berechnet sich die Einspeisevergütung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV Anlage – Inbetriebnahmeprotokoll -. Diese Einspeisevergütung ist dann für 20 Jahre festgeschrieben, nach 20 Jahre entfällt sie vollständig.

Betrug die Einspeisevergütung in 2012 noch rund 20 ct/kWh liegt sie aktuell nur noch bei 7ct/kWh.

Derzeit ist nicht abzuschätzen wie sich die Vergütung entwickeln könnte.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Anlage mit einer Leistung von mehr als 100 kWp. Für diese Anlagen müssen die Betreiber einen Vertrag mit einem Direktvermarkter abschliessen und erhalten die jeweils aktuell verhandelten Preise.

kWh = kilo Watt pro Stunde
kWp = kilo Watt peak ( peak = maximale Spitzenleistung )

–> Auswirkungen für eine WEG

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