Solarenergie

Mit Wirkung ab dem 01.01.2023 ergebven sich Änderungen in der Besteuerung und Einspeisevergütung für Solaranlagen. Diese betreffen auch Mehrfamilienhäuser.

Die Schwierigkeiten für eine WEG – nämlich Gründung einer Betreibergesellschaft – bleiben jedoch leider weiter bestehen. Auch wenn die Umsatzsteuerpflicht bei Eigenverbrauch und Einspeisung für private ( auch Mehrfamilienhaus- ) Anlagen entfallen ist, ist dem Finanzamt ein „Betreiber“ zu melden. Die Eigentümergemeinschaft nach WEG ist dafür nicht ausreichend; sie würde weiter wie eine GbR ohne Vertrag gewertet – mit allen Risiken für jedes einzelne GbR Mitglied.